Abholung von Rezepten und Verordnungen
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen wir keine Rezepte und Verordnungen an Angehörige oder andere Personen zur Abholung herausgeben, ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Damit für Sie die vorgenannten Dokumente durch einen Angehörigen oder eine andere Person abgeholt werden können, füllen Sie bitte diese Einwilligungserklärung aus und unterzeichnen diese.
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